© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1140543

Hermann Götsch - Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Stufenweises Inkrafttreten

Das Inkrafttreten der CLP-Verordnung erfolgt in mehreren Etappen. Diese sind hier überblicksmäßig wiedergegeben.

Stichtag 1. Dezember 2010

  • Gefährliche Stoffe, die ab 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht worden sind, waren gemäß Art 40 CLP-CLP Verordnung binnen eines Monats ab Inverkehrbringen an die Agentur zu melden, das heißt die Einstufung war bekannt zu geben. Dies galt auch für Stoffe in Gemischen. Stoffe, die vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden, konnten auch vor dem 1. Dezember 2010 gemeldet werden.
  • Stoffe konnten ab dem 1. Dezember 2010 nur mehr nach den Regeln der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Für bereits davor in Verkehr gebrachte Stoffe war eine 2-jährige Abverkaufsfrist vorgesehen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop