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4 Informationen in der Lieferkette (Titel IV)
Alle Beteiligten, also sowohl der Hersteller oder Importeur als auch der nachgeschaltete Anwender von Chemikalien, zB ein Hersteller von Lacken und Farben oder ein Handwerker, werden durch die REACH-Verordnung zu einem Informationsaustausch entlang der gesamten Lieferkette verpflichtet. Nicht nur Lieferanten von Stoffen müssen Informationen zu dem jeweiligen Stoff an ihre Kunden übermitteln, auch die Kunden müssen ihren jeweiligen Lieferanten die für die Registrierung benötigten Informationen (vor allem die Verwendungszwecke) mitteilen, damit ihre Verwendung von der Registrierung abgedeckt werden kann. Damit wird mit REACH der Informationsfluss umfangreicher und intensiver ausgestaltet.