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Hermann Götsch | Glossar

Informations-Erfordernis

Informationserfordernisse beziehen sich auf die Informationen, die ein Registrierungsdossier enthalten muss (siehe Artikel 10 und die Anhänge VI bis XI), darunter Informationen über die inhärenten Eigenschaften des Stoffes sowie einige Informationen zu seiner Herstellung, Verwendung und Exposition. Im Zusammenhang mit Registrierungen wird der Begriff gelegentlich so verwendet, dass er sich ausschließlich auf die inhärenten Eigenschaften eines Stoffes bezieht.
Bei Informationserfordernissen, die sich speziell auf die inhärenten Eigenschaften beziehen, hängen Umfang und Art der benötigten Informationen grundsätzlich von der Mengenschwelle ab, aber auch andere Faktoren wie die Verwendungs- und Expositionsmerkmale spielen eine Rolle. Bei Stoffen, die in Mengen von 1 bis 10 Tonnen hergestellt oder eingeführt werden, können die spezifischen Informationserfordernisse auch noch davon abhängen, ob diese Stoffe als Phase-in-Stoffe eingestuft sind.
Die Standardinformationserfordernisse für die einzelnen Mengenbereiche werden in den Anhängen VII bis X der Verordnung dargestellt.