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Verena Ehold - Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.3 Kennzeichnung von ätherischen Ölen nach der EU-CLP-Verordnung

Die EU-CLP-Verordnung schreibt allgemeine Anforderungen für die Kennzeichnung vor, um die sichere Verwendung von und Versorgung mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu gewährleisten. Hilfestellung leisten die ECHA Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr 1272/2008, Version 3.0, Juli 2017, insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen über die Größe des Kennzeichnungsetiketts und der Kennzeichnungselemente, spezifische Kennzeichnungsvorschriften, Regelungen zur Lesbarkeit, Auswahl von Sicherheitshinweisen, Größe des Gefahrenpiktogramms, Ausnahmen von Kennzeichnungsvorschriften uvm.

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