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Hermann Götsch - Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7 Kennzeichnung

Die Kennzeichnungsetiketten bzw -flächen gemäß der CLP-Verordnung unterscheiden sich wegen der anders gestalteten Gefahrenpiktogramme schon rein optisch deutlich von den früheren Kennzeichnungen. Während die früheren Gefahrensymbole gemäß dem „alten“ Chemikalienrecht schwarz auf orangen Hintergrund mit schwarzem Rahmen gestaltet waren, haben die CLP-Gefahrenpiktogramme einen roten Rahmen, das Piktogramm ist schwarz und auf weißem Hintergrund. Anstelle der Gefahrenbezeichnungen gibt es nur noch die Signalwörter „Gefahr“ für schwerwiegendere Gefahren und „Achtung“ für die weniger schwerwiegenden Gefahren. Die CLP-Gefahrenpiktogramme sind rautenförmig.

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