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Hermann Götsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Überblick

Die Vorschriften der EU-Verordnung Nr 649/2012, ABl Nr L 2014 vom 27.07.2012, Seite 60, betreffen in erster Linie den Export bestimmter, in der EU Verboten oder Beschränkungen unterliegender Chemikalien aus der EU in Drittstaaten (Staaten, die nicht der EU angehören) sowie die Kennzeichnungsanforderungen/das Sicherheitsdatenblatt betreffend alle Chemikalien, die in Drittstaaten ausgeführt werden sowie die Einfuhr bestimmter Chemikalien aus Drittstaaten. Das wesentliche Regelungselement dieser EU-Verordnung ist das so genannte „Ausfuhr- und Einfuhr-Notifikationsverfahren“.

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