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Hermann Götsch - Verena Ehold - Gernot Wurm - Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Kurzüberblick

Die Verordnung (EU) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, Abl L 353 vom 31.12.2008, S 1, (im Folgenden CLP-Verordnung bzw CLP-V) ist seit 20. Jänner 2009 in Kraft und gilt seit 1. Juni 2015 verpflichtend für die Beurteilung der gefährlichen Eigenschaften und die sich daraus ergebende Einstufung von Chemikalien, sowie die Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Chemikalien. Gem den Begriffsbestimmungen des Art 2 sind unter „Chemikalien“ die Begriffe „Stoff“ und „Gemisch“ gemeint. Unter speziellen Bedingungen könnten das auch „Erzeugnisse“ sein, nämlich Erzeugnisse mit Explosivstoffen. Im Jahr 2024 wurde eine umfangreiche Revision der CLP-Verordnung verabschiedet, die bereits in den folgenden Texten berücksichtigt wurde. Das formale Inkrafttreten der Revisions-Verordnung „Verordnung (EU) 2024/2865 (…) vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ erfolgte am 20.11.2024. Das formale Inkrafttreten der Novelle ist der 09.12.2024, allerdings ist der Geltungsbeginn der einzelnen Neuerungen zum Teil deutlich später mit der spätesten Übergangsfrist mit 01.07.2028.

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