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Dokument-ID: 1135325
1.6 Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
Zentral für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist in Österreich die neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF 2023), die seit dem 01.03.2023 gilt. Sie wurde mit BGBl II Nr 45/2023 verlautbart und ersetzt die vorher geltende VbF aus dem Jahr 1991. Insbesondere bringt diese Neufassung die Kriterien der CLP-Verordnung, einer EU-Verordnung, und die nationalen Lagerungsbestimmungen für brennbare Flüssigkeiten in besseren Einklang.