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8.2.57 Methylendiphenyl-Diisocyanate (MDI)
Der Stoff Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI) ist bereits sehr früh nach der Verordnung (EWG) Nr 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (die durch die REACH-Verordnung abgelöst worden ist) auf Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt untersucht worden. Bei der Verwendung bestimmter Produkte, die diese Stoffe enthalten, wurden Risiken für die Gesundheit von Verbrauchern festgestellt. Die in Anhang XVII der REACH-Verordnung enthaltenen Beschränkungen sollen die bei der Bewertung des Risikos von MDI für bestimmte Verwendungen festgestellten gesundheitlichen Risiken für die Verbraucher („Konsumenten“) zukünftig hintanhalten. Die festgestellten Risiken betrafen im Wesentlichen Einatmen und Hautkontakt bei der Verwendung. Um den Hautkontakt mit dem Produkt erheblich zu vermindern, soll das Beipacken von Schutzhandschuhen gewährleisten, dass diese Schutzhandschuhe zuverlässig getragen werden. In einer speziellen Kennzeichnung soll auf die Art der Risiken hingewiesen werden.