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Neu Dokument-ID: 1070958

Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.25 Monomethyltetrachlordiphenylmethan – Ugilec 141

In Eintrag 24 des Anhanges XVII der REACH-Verordnung sind Beschränkungen für Ugilec 141 (Monomethyltetrachlordiphenylmethan) verankert.

Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ugilec 141 und von Gemischen oder Erzeugnissen, die Ugilec 141 enthalten, sind verboten. Die REACH-Verordnung sieht jedoch eine Ausnahme für am 18. Juni 1994 bereits in Betrieb befindliche Anlagen und Maschinenteile (bis zu deren Entsorgung) vor, die Ugilec 141 enthalten dürften, wenn dies die Mitgliedstaaten nicht untersagt haben (was in Österreich der Fall ist).

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