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Clemens Rosenmayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Ökodesign und Chemie

Besorgniserregende Stoffe

Art 2 Abs 27 definiert die so genannten besorgniserregenden Stoffe.

Der Ausdruck „besorgniserregender Stoff“ bezeichnet einen Stoff, der

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