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Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.1 Organisation

Die Widerspruchskammer ist von ihrer organisatorischen Konstruktion her eher ungewöhnlich. Die Widerspruchskammer ist zwar ein Teil der ECHA, gleichzeitig aber dazu berufen, über Beschwerden gegen die ECHA zu entscheiden. Deshalb ist die Widerspruchskammer formal von der ECHA (dem Direktor der ECHA) unabhängig, und es ist auch vorgesehen, dass die ECHA als solche die Entscheidungen der Widerspruchskammer zu befolgen hat. Damit ist die „Widerspruchskammer“ eine Art Oberinstanz in der ECHA mit einem „richterlichen Einschlag“, ähnlich wie es die früher in Österreich eingerichteten „Unabhängigen Verwaltungssenate“ waren.

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