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Hermann Götsch - Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Organisatorische Empfehlungen

  • Die für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen im Unternehmen verantwortlichen Mitarbeiter müssen mit dem Einstufungssystem gemäß der CLP-Verordnung vertraut sein; gegebenenfalls sollten auch andere betroffene Mitarbeiter entsprechend geschult werden.
  • Eine enge Zusammenarbeit zwischen jenen Mitarbeitern, die die chemikalienrechtliche Einstufung durchführen und jenen, die für die Transportklassifizierung verantwortlich sind, ist günstig. Dies deshalb, weil die CLP-Verordnung und die Klassifizierung nach Gefahrgutrecht auf den gleichen Grundkriterien basieren. Insbesondere für die Einstufung der physikalischen Gefahren nach der CLP-Verordnung können die bei der Umsetzung der Gefahrgutvorschriften gewonnenen Erfahrungen sehr hilfreich sein.
  • Wenn Sie Gemische formulieren, sollten Sie bereits beim Einkauf von Rohstoffen (chemischen Stoffen) auch einstufungsrelevante Aspekte mitberücksichtigen.

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