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8.2.80 Perfluorierte Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen in der Kette, ihre Salze und C9-C14-PFCA-verwandte Stoffe
In Eintrag 68 des Anhanges XVII der REACH-Verordnung waren ursprünglich Beschränkungen betreffend Perfluoroctansäure (PFOA), CAS-Nr 335-67-1, und ihrer Salze sowie einer Reihe von Vorläuferverbindungen und deren Salze vorgesehen. Die Verordnung (EU) 2017/1000 vom 13. Juni 2017 inkludierte diese in Anhang XVII. Diese Beschränkungsinitiative wurde durch Deutschland und Norwegen gesetzt. Darauf folgte in 2020 bzw 2021 ein etwas komplizierteres Verfahren, bei dem der Eintrag letztlich wesentlich verändert wurde und die Beschränkung für PFOA im Wesentlichen mittels der delegierten Verordnung (EU) 2020/784 vom 8. April 2020 in den Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 (POP-Verordnung) übertragen wurde.