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Dokument-ID: 1078324
2.8 Rechtsakte der EU – Allgemeines
Das Recht der Europäischen Union besteht aus dem so genannten Primär- und Sekundärrecht.
Primärrecht
Das Primärrecht wird aus den der EU zugrundeliegenden Verträgen und Protokollen, etwa über die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention, sowie den Beitrittsverträgen gebildet.