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10.4 Registrierung und Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel
Aufgrund des relativ klar abgegrenzten Verwendungszweckes und der erforderlichen Wirksamkeit gegen Schadorganismen für Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse bzw der Wirkung, unerwünschtes Pflanzenwachstum zu verhindern, lässt sich relativ leicht feststellen, ob eine bestimmte Chemikalie in den Geltungsbereich des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 fällt. Bei bereits in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmitteln wird dies in der Praxis noch durch den Umstand erleichtert, dass Pflanzenschutzmittel im Zuge der erforderlichen individuellen Zulassung für jedes einzelne Pflanzenschutzmittel amtlich registriert werden und die „Pflanzenschutzmittel-Registernummer“ auf der Kennzeichnung auf den Packungen des betreffenden Pflanzenschutzmittels aufscheinen muss. Daher kann als „Faustregel“ für die praktische Abgrenzung von in Verkehr befindlichen Pflanzenschutzmitteln zu sonstigen Chemikalien oder auch Biozid-Produkten bzw auch zur ersten Orientierung, ob ein Pflanzenschutzmittel vorliegt, das Vorhandensein einer „Pflanzenschutzmittel-Registernummer“ auf der Verpackung eines chemischen Produktes herangezogen werden.