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Dokument-ID: 1078360
2.10.3 Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
Mittels der Richtlinie 2009/128/EG wird eine Reihe von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Solche sind zB Qualifikationsanforderungen für Verwender und Vertreiber von solchen Chemikalien. Geregelt wird auch die Nutzung von Gerätschaften, aber auch eine Reihe von Einschränkungen bzw Verboten. Damit soll das Risiko beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verringert und der integrierte Pflanzenschutz gefördert werden.