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Hermann Götsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3 Richtlinie 76/769/EWG über Beschränkungen des In-Verkehr-Bringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe

Seit dem 1. Juni 2009 ist die Verbotsrichtlinie außer Kraft getreten. Sie ist durch den – direkt geltenden – Anhang XVII der REACH-Verordnung ersetzt worden. Anhang XVII der REACH-Verordnung ist im Juni 2009 einer technischen Anpassung unterzogen worden und mit der Verordnung (EG) Nr 552/2009, ABl Nr L 164 vom 26.06.2009 Seite 7 konsolidiert neu erlassen worden (siehe Register 15, Kapitel 3.5).

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