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Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

12 Schnittstelle zur CLP-Verordnung

Im Hinblick darauf, dass die so genannte „CLP-Verordnung“, die Verordnung (EU) Nr 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, inhaltlich-fachlich enge Verknüpfungen zur REACH-Verordnung aufweist und die in der CLP-Verordnung enthaltenen Regelungen zum Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Art 39 bis 42 der CLP-Verordnung) ursprünglich aus dem zwischenzeitlich aufgehobenen Titel XI der REACH-Verordnung stammen, muss man es als durchaus naheliegend und zweckmäßig bezeichnen, dass die ECHA auch mit Aufgaben der Verwaltung und Durchführung der CLP-Verordnung betraut worden ist. Wenn man die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung als „Paket“ betrachtet, und dazu trägt die bei der ECHA (für die EU-Ebene) gebündelte Verwaltung der REACH-Verordnung und der CLP-Verordnung bei, so kommt man einem umfassenden Chemikaliensicherheitskonzept schon näher als mit der REACH-Verordnung alleine.

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