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Neu Dokument-ID: 1071011

Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.5 Stellungnahmen

Ausschuss für Risikobeurteilung

Der Ausschuss für Risikobeurteilung gibt auf der Grundlage seiner Beurteilung relevanter Teile des Dossiers eine Stellungnahme dazu ab, ob die vorgeschlagenen Risikobeschränkungen sachgerecht sind.

Ausschuss für sozioökonomische Analyse

Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse gibt auf der Grundlage seiner Beurteilung relevanter Teile des Dossiers und der sozioökonomischen Auswirkungen eine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Beschränkungen ab.

Übermittlung der Stellungnahmen

Die ECHA übermittelt die fertiggestellten Stellungnahmen der Ausschüsse an die Kommission.

Entscheidung der Kommission

Basierend auf diesen Unterlagen legt die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Änderung des Anhang XVII vor. Änderungen und Ergänzungen des Anhanges XVII der REACH-Verordnung werden formal als Durchführungsrechtsakte zur REACH-Verordnung beschlossen bzw bewirken Änderungen des Anhanges XVII der REACH-Verordnung.

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