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6.3 Überblick zur Situation in der Europäischen Union
Für Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union ändert sich formal im Chemikalienrecht nichts. Die bestehenden Gesetzesmaterien bleiben aufgrund des Brexit unverändert. Man muss allerdings bedenken, dass alle Warenflüsse aus dem Vereinigten Königreich – mit Ausnahme Nordirland – in die EU nun Importe sind. Damit können bisher Chemikalien, die bereits registriert, zugelassen, genehmigt oder Ähnliches für den Europäischen Wirtschaftsraum waren, deren Status verlieren. Folglich sind diese im Europäischen Wirtschaftsraum nicht mehr marktfähig.