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2.1 Überblick
EU-Explosivstoffverordnung
Am 11. Juli 2019 ist die Verordnung (EU) Nr 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr 98/2013 vom 20.06.2019, ABl Nr L 186, S 1, im EU-Amtsblatt erschienen. Diese Verordnung ersetzt ab 1. Februar 2021 die bisher geltende EU-Explosivstoffverordnung Nr 98/2013. Wie bereits bei der Verordnung aus 2013, regelt auch diese Verordnung in erster Linie Aspekte der „inneren Sicherheit“. Sie soll weiterhin Hürden für die missbräuchliche Verwendung für einige bestimmte Chemikalien errichten bzw diese erhöhen. Geregelt werden solche Chemikalien, die aufgrund ihrer (zB stark oxidierenden) Eigenschaften zur unautorisierten Herstellung von „Explosivstoffen“ verwendet werden könnten. Systematisch gehört diese Regelung eigentlich nur deshalb zum Chemikalienrecht, weil sie für bestimmte chemische Stoffe und Gemische gilt. Inhaltlich und von den vorgesehenen Maßnahmen her vergleichbar sind jedoch am ehesten Vorschriften über Vorläuferstoffe für Drogen oder Waffengesetze.