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8.2.83 Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und PFHxA-verwandten Stoffe
In Eintrag 79 des Anhanges XVII der REACH-Verordnung sind Beschränkungen betreffend dem Inverkehrbringen und der Verwendung von Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe festgelegt. Die Verordnung (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024 inkludierte diesen Eintrag in Anhang XVII. Diese Beschränkungsinitiative wurde durch die Bundesrepublik Deutschland gesetzt, wobei deren Vorschlag umfangreicher war und unter anderem auch etwa Verwendungen in der Verchromungen und Feuerlöschschäume für den Einsatz in Industrieanlagen umfasste. Bei diesen Verwendungen waren die Unsicherheiten in Bezug auf die derzeitigen Verwendungsbedingungen und die Wirksamkeit der Risikomanagementmaßnahmen zu groß, um eine Beschränkung zu rechtfertigen.