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Dokument-ID: 1078406
3 Verhältnis EU-Recht zu nationalem Recht
Zum Verhältnis des EU-Rechts zum nationalen Recht ist eine differenzierte Sichtweise geboten. Insbesondere wäre die Fragestellung nach dem Umfang und der Wirkung des gerne genannten „Grundsatzes des Anwendungsvorranges von EU-Recht vor nationalem Recht“ in formeller wie materieller Hinsicht einerseits und, soweit dieser Vorrang bejaht wird, andererseits auf welche Weise diesem Vorrang auch bei Vorliegen eines (rechtskräftigen) individuell-konkreten Verwaltungsaktes Rechnung getragen werden kann, zu trennen.