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Dokument-ID: 966570
3.5 Verhältnis zu anderen rechtlichen Instrumenten/Materien
Stoffbewertung nach der REACH-Verordnung
Die Daten- und Kostenteilung hat volle Relevanz auch für Daten, die als Folge einer Stoffbewertungsentscheidung nachgereicht werden müssen. Hier sieht die Durchführungsverordnung (EU) 2016/9 bereits vor, dass Datenteilungsvereinbarungen die Stoffbewertung beispielsweise hinsichtlich des Kostenteilungsmodells berücksichtigen müssen.