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2.9.9 Verordnung Explosivstoffe
Die Verordnung (EU) Nr 98/2013 über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe (Explosivstoffverordnung) regelt eine (kurze) Liste bestimmter chemischer Stoffe, die eben als „Ausgangsstoffe für Explosivstoffe“ („home made explosives“) verwendet werden könnten. Damit soll insbesondere Privatpersonen der Zugang zu solchen Stoffen (zB Wasserstoffperoxid, Nitromethan, Natriumchlorat), die in Anhang I der Verordnung gelistet sind, erschwert werden. Dies soll primär damit erreicht werden, dass die gelisteten Vorläuferstoffe an Privatpersonen entweder gar nicht oder nur noch mit „Genehmigung“ – bzw für wenige Ausnahmen ist eine vereinfachte Registrierung noch bis Februar 2021 ausreichend – abgegeben werden dürfen.