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2.9.6 Verordnung über bestimmte fluorierte Gase
Die Verordnung (EU) Nr 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase, ABl Nr L 150 vom 20.5.2014 S 195 enthält Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass die Emissionen von bestimmten fluorierten Treibhausgasen, also gasförmigen Stoffen, deren Freisetzung zur Erderwärmung beitragen kann, vermindert werden. Diese Verordnung gilt als ein wesentlicher Schritt, der zur Begrenzung der Emissionen bestimmter stark treibhauswirksamer Chemikalien, die der teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), der vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW) und von Schwefelhexafluorid (SF6) führen soll. Damit soll der Treibhauseffekt verlangsamt werden, da solche Chemikalien ein vergleichsweise hohes Treibhauspotenzial bis zum 22.000-fachen von CO2 haben können. Sie basiert auf einem internationalen Vertrag, dem Montreal Protokoll.