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1.1.5 Verordnungen über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
Mit der Verordnung (EU) 2024/590 vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (EU-Ozon-V), ABl L vom 20.02.2024, wurde die bisher rechtsverbindliche Verordnung (EG) 1005/2009 vom 16. September 2009, ABl L 286 vom 31.10.2009, S 1, mit Wirksamkeit vom 11.03.2024 (mit einigen Ausnahmen, die noch bis 2. März 2025 aufrechtbleiben) aufgehoben. Die bereits mit der Verordnung (EG) 1005/2009 festgelegten Verbote für bestimmte die Ozonschicht schädigende Stoffe werden mit der nunmehr in Kraft getretenen Verordnung im Bestreben, letztlich den vollständigen Ausstieg aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von Ozon abbauenden Stoffen auf europäischer Ebene zu erzielen, weiter ausgebaut und zusätzlich auch – in Anbetracht der zusätzlich dieser Stoffgruppe inhärenten klimaschädlichen Eigenschaften – das GWP in die Betrachtung einbezogen (Erwägungspunkt 7 der Präambel). Die Verordnung stellt die für den Gemeinschaftsraum geltende Umsetzung der internationalen Konvention des „Montrealer Protokolls“ dar. Diese internationale Vereinbarung wurde seit ihrer Beschlussfassung im Jahr 1987 mehrfach erweitert und verpflichtet die Vertragsparteien, den vollständigen Ausstieg aus der Herstellung, der Vermarktung und der Verwendung dieser die Ozonschicht zerstörenden Stoffe zu beschließen.