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14.4 Vollzug und Überwachung
Der Vollzug und die Überwachung der nationalen und EU-Regelungen für Düngemittel bzw Düngeprodukte obliegt den EU-Mitgliedstaaten. In Österreich ist dafür das Bundesamt für Ernährungssicherheit zuständig. Dessen Aufsichtsorgane sind befugt, zu kontrollieren, ob Düngemittel gesetzeskonform in Verkehr gebracht werden. Solche Kontrollen dürfen während der üblichen Geschäfts- oder Betriebszeiten erfolgen. Es können auch unentgeltlich Proben im erforderlichen Ausmaß genommen werden, wobei eine versiegelte Gegenprobe im Betrieb verbleibt. Solche gezogenen Proben können sodann vom BAES geprüft werden.