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Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Europäische Kommission

Gemäß den grundlegenden Organisationsvorschriften der Europäischen Union hat die Europäische Kommission allein die Befugnis, formale Vorschläge für Unionsrechtsakte vorzulegen und ein Rechtssetzungsverfahren einzuleiten (Initiativrecht). Die Europäische Kommission ist auch der Verwaltungsapparat der Europäischen Union, also eine Art „EU-Regierung“, die unter anderem die Verwaltungsgeschäfte durchführt. Die gemeinschaftsweite Betreuung und Weiterentwicklung des EU-Chemikalienrechtes, sowie die Überwachung der Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre Umsetzungsverpflichtung und um die innerstaatliche Anwendung liegt im Aufgabenreich der Europäischen Kommission. Innerhalb der Europäischen Kommission sind im Wesentlichen die Generaldirektion Umwelt (DG ENV) und die Generaldirektion Unternehmen (DG GROW) für die Chemikalienpolitik zuständig.

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