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10.6 Zu Informationspflichten im Pflanzenschutzmittelrecht
EU-Verordnung Nr 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
Ähnlich heterogen wie das allgemeine Chemikalienrecht sind auch die spezielleren Bestimmungen für Pflanzenschutzmittel. Diese systematisch auch dem besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnenden Rechtsvorschriften sind im Laufe der letzten Jahre immer zahlreicher und detaillierter geworden. Ein Grund für diese Entwicklung ist sicher auch darin zu sehen, dass die Europäische Union in diesem Rechts- und Verwaltungsbereich zahlreiche unionsrechtliche Vorschriften erlassen hat, und damit wesentliche Bereiche betreffend das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und deren Verwendung von der Rechtssetzung her zum EU-Recht gehören, das generell eher dazu neigt, laufend „in die Breite“ zu gehen. Eine Folge dieser Rechtsentwicklung auf EU-Ebene ist beispielsweise, dass der Rechtsgestaltungsspielraum der EU-Mitgliedstaaten eingeschränkt ist, insbesondere dort, wo unmittelbar anwendbares Unionsrecht in Form von Verordnungen der Rechtssetzungsorgane der Europäischen Union in Geltung ist.