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Dokument-ID: 947600
7.11 Zulassungspflichtige Stoffe und deren Anwendungsbereiche
Neben der Erarbeitung von Leitlinien zur Vorgangsweise bei der Beurteilung der Stoffe, die der Zulassungspflicht unterliegen sollen (gem den Vorgaben des Art 57 der REACH-VO), und neben den durchgeführten Konsultationen, ist das bisher wichtigste Ergebnis dieser Agenda, dass 54 Stoffe in Anhang XIV der REACH-VO aufgenommen worden sind und weitere 5 Stoffe knapp davor stehen. Diese, deren häufigste Verwendungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Ablauftermine und aktueller Stand (April 2026) der Zulassungsanträge sind: