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Verena Ehold - Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Zur Anwendbarkeit des Chemikalienrechts auf ätherische Öle

Sofern nicht in anderen Rechtsvorschriften der Union besondere Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung festgelegt sind, gilt die EU-CLP-Verordnung seit 1. Juni 2017 für alle in der EU auf den Markt gebrachten Stoffe (einschließlich komplexer Naturstoffe) und Gemische.

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