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Hermann Götsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Zur Formaldehydverordnung

Regelungsgegenstand und Rechtsgrundlage

In der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 12. Februar 1990 über Beschränkungen des In-Verkehr-Setzens und über die Kennzeichnung formaldehydhaltiger Stoffe, Zubereitungen und Fertigwaren, BGBl Nr 194/1990, ausgegeben am 10. April 1990, mit dem Kurztitel „Formaldehydverordnung“ sind Beschränkungsmaßnahmen für bestimmte Erzeugnisse (Fertigwaren), Stoffe und Zubereitungen (Gemische) sowie besondere Kennzeichnungspflichten festgelegt.

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