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Hermann Götsch - Verena Ehold | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Zur Lösungsmittelverordnung 2005 (1995)

Regelungsgegenstand der LMVO 2005

Geregelt wird der Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in bestimmten Farben und Lacken gemäß der Richtlinie 2004/42/EG (EU-Lackrichtlinie, auch „Decopaint-Richtlinie“) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004. • [Fußnote: Richtlinie 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in diversen Anstrichmitteln und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/13/EG, ABl Nr L 143 vom 30.4.2004, S 87.]  Ziel dieser Richtlinie ist es, die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, welche bei der Verwendung von Farben und Lacken aufgrund der enthaltenen organischen Lösungsmittel entstehen, zu reduzieren. Die Richtlinie begrenzt die Verwendung lösemittelhaltiger Lacksysteme, da die vorgeschriebenen Grenzwerte nur unter Mitverwendung von wasserverdünnbaren Beschichtungssystemen eingehalten werden können.

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