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Hermann Götsch | Glossar

Zusatzstoff

Im Kontext von REACH wird unter Zusatzstoff eine Verbindung verstanden, die im Herstellungsverfahren absichtlich zur Wahrung der Stabilität eines Stoffes zugesetzt wird. Im Zusammenhang mit anderen Rechtsakten können Zusatzstoffe anderen Zwecken dienen, zB als pH-Regulator oder als Farbstoff.
Bei REACH kann der Begriff „Zusatzstoff“ ebenfalls andere Bedeutungen haben, wenn es nicht um die Identifizierung von Stoffen geht, beispielsweise im Zusammenhang mit Lebensmittel- und Futtermittelzusatzstoffen (siehe Artikel 2).