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Hermann Götsch - Paul Krajnik - Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Detergenzien-Verordnung – Kurzdarstellung

Hinweis:

Mit der Neufassung der Detergenzien-Verordnung vom 11. Februar 2026, (EU) 2026/405, ABl der Reihe L vom 02.03.2026, wird die derzeit in Kraft stehende Verordnung (EG 648/2004) in ihrer gültigen Fassung gem Art 35 der neuen Verordnung mit Wirkung vom 23. September 2029 aufgehoben. Bis dahin gelten die Bestimmungen der derzeit in Kraft stehenden Detergenzien-Verordnung fort.

Unter Detergenzien werden jene Produkte zusammengefasst, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Wasch- und Reinigungsmittel bezeichnet werden. Die besonderen Vorschriften, die beim Inverkehrbringen dieser Produkte zu beachten sind, werden in der Verordnung (EG) 648/2004, ABl L 104 vom 08.04.2004, S 1, idF der Verordnung (EU) 259/2012, ABl L 94 vom 14.03.2012, S 16, über Detergenzien festgelegt. Als EU-Verordnung gelten diese Regelungen unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Mit der Änderungs-Verordnung (EU) 259/2012 sind als wesentliche Anpassung der Bestimmungen Beschränkungen für Phosphate in Textilwaschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln für „Konsumenten“ (Haushaltsprodukte) in die (EU)-Detergenzien-Verordnung aufgenommen worden. Diese Beschränkungen gelten für Haushaltstextilwaschmittel seit dem 30. Juni 2013 und für Spülmittel für Geschirrspüler, die für den Haushaltsbereich bestimmt sind, seit dem 1. Jänner 2017.

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