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Dokument-ID: 1190612
13.2 Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Eine zentrale Rechtsgrundlage ist das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG). Dieses Gesetz sieht zum einen eine Gleichstellung und Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts sowie eine Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung vor. Zum anderen sieht das B-GlBG Maßnahmen zur Frauenförderung vor, um eine ausgewogene Geschlechterverteilung zu erreichen.