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Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 Kartellrecht

Das Kartellrecht zielt darauf ab, einen freien und fairen Wettbewerb zu gewährleisten und Monopole sowie wettbewerbsbeschränkende Praktiken zu verhindern. Dadurch soll der Wettbewerb auf dem Markt geschützt und gefördert werden. In Österreich ist das Kartellgesetz 2005 (KartG) die Grundlage der meisten kartellrechtlichen Angelegenheiten. Durch das KartG sollen wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und unzulässige Fusionen unterbunden werden. Dies dient nicht nur dem Schutz der Konsumenten, indem es für niedrigere Preise, höhere Qualität und mehr Auswahl sorgt, sondern stärkt auch die Effizienz und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft.

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