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Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

17 Lieferkettengesetz

Allgemein

Die Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD; häufig „EU-Lieferkettengesetz“ genannt) etabliert unionsweit verbindliche Vorgaben zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang globaler Wertschöpfungsketten. Ziel der Richtlinie ist es, Unternehmen zu verpflichten, potenzielle negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren, zu verhindern, abzumildern und darüber Rechenschaft abzulegen. Sie etabliert einen harmonisierten Rechtsrahmen für unternehmerische Sorgfaltspflichten innerhalb der Europäischen Union und adressiert dabei insbesondere große Unternehmen sowie solche in Hochrisikosektoren. Es werden Berichterstattungspflichten und Sanktionsmechanismen eingeführt, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.

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