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Tobias Cerha - Albert Scherzer - Susanne Bock | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Pflicht zur Einhaltung von Verwaltungsvorschriften

Neben dem Hauseigentümer selbst hat auch der Verwalter dafür zu sorgen, dass Verwaltungsvorschriften, wie insbesondere

  • die Bestimmungen der Bauordnung,
  • die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und
  • die Bestimmungen der Aufzugsgesetze bzw -verordnungen

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