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Dokument-ID: 1190633
17.2 Sorgfaltspflichten von Unternehmen
Unternehmen müssen nach der Richtlinie folgende Verpflichtungen erfüllen:
- Einbeziehung der Sorgfaltspflicht in die Unternehmenspolitik und die Risikomanagementsysteme des Unternehmens
- Ermittlung und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen
- Priorisierung der ermittelten tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen
- Verhinderung potenzieller negativer Auswirkungen
- Behebung tatsächlicher negativer Auswirkungen
- Abhilfe für tatsächliche negative Auswirkungen
- Sinnvolle Einbeziehung von Interessenträgern