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Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

15 Vergaberecht

Allgemein

Das österreichische Vergaberecht, dessen Kernstück das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) bildet, regelt die Beschaffung von Leistungen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber. Ziel des Vergaberechts ist es, einen freien und lauteren Wettbewerb sowie eine wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten. Das BVergG 2018 normiert detaillierte Verfahrensvorschriften zur Beschaffung von Leistungen im öffentlichen Bereich und im Sektorenbereich für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie die Durchführung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber und die Vergabe von bestimmten Bau- und Dienstleistungsaufträgen. Es unterscheidet zwischen dem klassischen und dem Sektorenbereich und sieht verschiedene Vergabeverfahrensarten vor, deren Anwendbarkeit von der Art des Auftrags und seinem geschätzten Wert abhängt. Ergänzt wird das BVergG 2018 durch spezielle Gesetze wie das BVergGKonz 2018 für Konzessionen und das BVergGVS 2012 für den Verteidigungs- und Sicherheitsbereich.

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