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Dokument-ID: 1190624
15.1.2 Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
Öffentliche Unternehmen als Sektorenauftraggeber
Soweit öffentliche Unternehmen eine Sektorentätigkeit ausüben, sind sie Sektorenauftraggeber. Ein öffentliches Unternehmen ist jedes Unternehmen, auf das ein öffentlicher Auftraggeber oder ein öffentlicher Sektorenauftraggeber aufgrund der Eigentumsverhältnisse, der finanziellen Beteiligung oder der für das Unternehmen geltenden Vorschriften unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.