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Dokument-ID: 1172397
4.1.1 Zivilrecht
ABGB
Wie auch andere Verträge kommt beispielsweise der Bauvertrag als Werkvertrag nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen durch Angebot und Annahme zustande. Es sind dabei die Bestimmungen über das Zustandekommen von Verträgen gem §§ 861 ff ABGB anzuwenden.