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Harald Straub | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Beseitigung, Wiederherstellung und technische Freigabe

Beseitigung und Wiederherstellung beginnen erst belastbar, wenn die Organisation verstanden hat, was mindestens geschehen ist und welche Ausbreitung plausibel ist. Beseitigung bedeutet, die Ursache oder den ausgenutzten Zugang so zu behandeln, dass der Vorfall nicht unmittelbar wieder auftritt. Wiederherstellung bedeutet, Systeme, Daten, Dienste und Arbeitsfähigkeit kontrolliert in einen nutzbaren Zustand zurückzuführen. Die technische Freigabe entscheidet, ob ein System wieder produktiv genutzt werden darf.

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