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Felix Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.6 Meldepflichten bei erheblichen Cybersicherheitsvorfällen

Begriff des „erheblichen Cybersicherheitsvorfalls“

Die Meldepflichten der §§ 34 ff NISG 2026 knüpfen an das Vorliegen eines „erheblichen Cybersicherheitsvorfalls“ an.

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