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Dokument-ID: 1277057
3.1.2 Sektorzugehörigkeit als erster Prüfungsschritt
Anlagen 1 und 2 als maßgeblicher Ausgangspunkt
Die Prüfung der Sektorzugehörigkeit stellt den ersten materiell-rechtlichen Prüfungsschritt bei der Feststellung des Anwendungsbereichs des NISG 2026 dar. Welche Sektoren und Einrichtungen erfasst sind, ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2 zum NISG 2026.