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János Böszörményi | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.1 Verantwortung von Leitungsorganen

Verwaltungsstraftatbestände

Die NIS-2-RL sieht die Verhängung einer Geldbuße wegen Verstößen gegen Artikel 21 (Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit) und Artikel 23 (Berichtspflichten) NIS-2-RL vor.

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