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Neu Dokument-ID: 979338

Yvonne Ghali | Muster | Korrespondenz

2 Auskunftsbegehren für eine(n) Minderjährige(n)

An Herrn/Frau/Firma
… [Name]
… [Straße/Hausnummer]
… [PLZ/Ort]

… [Ort], am … [Datum]

Betreff: Auskunftsersuchen gem Art 15 DSGVO für meine minderjährige Tochter/meinen minderjährigen Sohn

Einschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

gem Art 15 DSGVO ersuche ich um Bekanntgabe aller zur Person meiner minderjährigen Tochter/meines minderjährigen Sohnes von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten:

Name: …
Geburtsdatum: …
Adresse: …
E-Mail: …

Zum Nachweis meiner Identität sowie zum Nachweis der Identität meiner Tochter/meines Sohnes lege ich eine Kopie meines … [Reisepasses, Personalausweises, Führerscheines] sowie die Kopie des … [Reisepasses, Personalausweises] meiner Tochter/meines Sohnes bei. Zum Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis lege ich eine Kopie … [der Heiratsurkunde; des Obsorgebeschlusses mit Rechtskraftvermerk; den Beschluss des Pflegschaftsgerichtes mit Rechtskraftvermerk, den Scheidungsvergleich mit Obsorgeregelung mit Rechtskraftvermerk, die Bewilligung des Adoptionsvertrages mit Rechtskraftvermerk, eine aktuelle Amtsbestätigung des Pflegschaftsgerichtes] bei.

Als Verantwortlicher personenbezogener Datenverarbeitungen und unter Hinweis auf § 1 DSG (Recht auf Geheimhaltung), Art 15 DSGVO (Auskunftsrecht) sowie aller weiteren anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden Sie um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  • Welche Daten haben Sie über die Person meiner Tochter/meines Sohnes gespeichert?
  • Woher stammen diese Daten? Bitte geben Sie Auskunft über alle verfügbaren Informationen zur Herkunft der Daten meiner Tochter/meines Sohnes.
  • Zu welchem Zweck werden diese Daten verwendet?
  • Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden die personenbezogenen Daten meiner Tochter/meiner Sohnes verarbeitet?
  • Wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert bzw was sind die Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung?
  • Besteht im Rahmen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten meiner Tochter/meines Sohnes eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling? Wenn ja, nach welcher Logik erfolgt diese und welche (angestrebten) Auswirkungen haben diese für meine Tochter/meinen Sohn?
  • Werden oder wurden die personenbezogenen Daten Dritten offengelegt? Wenn ja, wem werden oder wurden sie offengelegt, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage?
  • Werden oder wurden die personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt? Wenn ja, an wen werden oder wurden welche Daten und zu welchem Zweck übermittelt?
  • Werden oder wurden die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt? Wenn ja, welche Daten werden oder wurden an wen, in welches Drittland oder an welche internationale Organisation zu welchem Zweck übermittelt? Welche geeigneten Garantien iSd Art 46 DSGVO bestehen bzw bestanden für diese Übermittlung?
  • Welche Rechte stehen meiner Tochter/meinem Sohn als Betroffener der Datenverarbeitung zu?

Darüber hinaus ersuche ich gem Art 15 Abs 3 DSGVO um Übermittlung einer kostenlosen Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind.

Werden die Daten unter Inanspruchnahme eines Auftragsverarbeiters gem Art 28 DSGVO verwendet, ersuche ich um Angabe von Name und Anschrift Ihres Auftragsverarbeiters.

In Erwartung Ihrer Auskunft binnen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat kostenlos und in schriftlicher und allgemein verständlicher Form verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Anmerkungen:

1

Gem § 21 ABGB sind minderjährige Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben; haben sie das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet, so sind sie unmündig.

2

Gem § 154 ABGB ist jeder Elternteil für sich alleine berechtigt und verpflichtet, das Kind zu vertreten; seine Vertretungshandlung ist auch dann rechtswirksam, wenn der andere Elternteil nicht mit ihr einverstanden ist (Ausnahmen siehe beispielsweise § 154 Abs 2 und 3 ABGB).

3

Insbesondere in Bezug auf Daten, die einem hohen Geheimhaltungsanspruch unterliegen bzw im Umgang mit sensiblen Daten über Minderjährige empfiehlt sich eine Prüfung und Dokumentation der Vertretungsbefugnis des einschreitenden Auskunftswerbers, da der Auftraggeber ohne Vorliegen eines Identitätsnachweises keine Daten an den Auskunftswerber übermitteln darf, da er sonst das Datengeheimnis gem § 15 Abs 1 DSG 2000 verletzen könnte (DSK vom 4.5.2004, K120.905/0008-DSK/2004, VwGH vom 9.9.2008, 2004/06/0221).